LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Andere Fliesen in der Loggia
Josef S.: „Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit sechs Wohneinheiten. Diese Wohneinheiten verfügen über insgesamt zwei Terrassen, zwei Balkone und zwei Loggien. Die Terrassen sind mit grauen Basaltplatten belegt, die Balkone und Loggien mit grauen Fliesen gekachelt. Die beiden Loggien liegen unmittelbar nebeneinander und sind lediglich durch eine schulterhohe Holzbalustrade voneinander getrennt. Nun hat der Eigentümer der einen Loggia ohne Absprache „seine“ Loggia mit andersfarbigen (braun) und großformatigen Fliesen überklebt. Ist dies zulässig und zu dulden? Falls nicht: Welcher Weg ist zu wählen, um den Originalzustand wiederherzustellen?“
Für die Beantwortung Ihrer Frage muss unterschieden werden: Befindet sich die streitige Loggia im Gemeinschafts- oder Sondereigentum? Das können Sie Ihrer Teilungserklärung entnehmen.
Trifft Ersteres zu, ist der Sachverhalt rechtlich klar: Bei einer baulichen Veränderung, um so eine handelt es sich