LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Stellvertreter zur Versammlung?
Adolf W.: „Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, die aus 50 Mitgliedern besteht. In den vergangenen beiden Eigentümerversammlungen waren auch Mieter oder Verwandte von Eigentümern anwesend, die diese – freilich mit Vollmacht – vertreten und auch mit abgestimmt haben. Ich bin immer davon ausgegangen, dass so etwas nicht geht. Oder hat sich die Rechtslage verändert?“
Grundsätzlich können sich Wohnungseigentümer in Eigentümerversammlungen von beliebigen Dritten vertreten lassen. Damit können auch deren Mieter oder Verwandte an der Versammlung teilnehmen und unter entsprechender Vollmachtvorlage bei Beschlussfassungen abstimmen. Daraus folgt dann automatisch, dass