LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Aktienoptionen vom Arbeitgeber
Heiko F.: „Ich bin seit drei Jahren Bezieher einer Altersrente und habe – quasi als eine Art Betriebsrente – von meinem früheren Arbeitgeber sogenannte Stockoptionen erhalten, die nun ab Mai dieses Jahres eingelöst werden können. Es handelt sich hierbei um einen sechsstelligen Betrag. Folgende Fragen habe ich hierzu: Handelt es sich hierbei um eine Art Gehaltszahlung, auf die Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen oder wird dies – wie bei Kapitalerträgen – mit 25 Prozent pauschal besteuert? Ich habe die Möglichkeit, den Betrag über zwei Kalenderjahre zu realisieren (natürlich mit dem Risiko der weiteren Aktienkursentwicklung meines früheren Arbeitgebers). Wie hoch wäre in etwa die Steuerersparnis, wenn ich zum Beispiel jeweils 100 000 Euro pro Jahr gegenüber 200 000 Euro in einem Jahr einlöse?“
Wer als Arbeitnehmer Aktienoptionen, also Stockoptionen, bekommt, kann Aktien des eigenen Unternehmens günstiger kaufen. Mit dem verbilligten Bezug der Aktien fließt dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil – also Arbeitslohn – zu. Besteuert wird der Arbeitslohn mit dem persönlichen Steuersatz und ni