KORREKTUR
Verwalter in der Eigentümerversammlung
In der Beantwortung der Frage von Adolf W. in der Ausgabe vom 6. Juni 2019 ist uns bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen. Selbstverständlich kann ein Verwalter auch als Vertreter eines Eigentümers in einer Eigentümerversammlung auftreten. Gemeint war vielmehr, dass nicht vereinbart werden darf,