KORREKTUR

Verwalter in der Eigentümerversammlung

von Redaktion

In der Beantwortung der Frage von Adolf W. in der Ausgabe vom 6. Juni 2019 ist uns bedauerlicherweise ein Fehler unterlaufen. Selbstverständlich kann ein Verwalter auch als Vertreter eines Eigentümers in einer Eigentümerversammlung auftreten. Gemeint war vielmehr, dass nicht vereinbart werden darf, dass nur der Verwalter die Eigentümer vertreten darf. Eine solche Vertretungsbeschränkung ist unwirksam, da sie die Gestaltungsfreiheit der Wohnungseigentümer in unzulässiger Weise einschränkt. Wir bedauern diesen Fehler.

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