Ist dem Mieter die Nutzung eines Fahrradkellers zugesagt worden, kann er die Miete mindern, wenn der Keller dauerhaft nicht mehr als Abstellmöglichkeit genutzt werden kann. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. In einem solchen Fall ist beispielsweise nach einem Urteil des Amtsgericht
Dieser Artikel (ID: 1051870) ist am 11.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).