RECHT

Mietminderung wegen Radlkeller

von Redaktion

Ist dem Mieter die Nutzung eines Fahrradkellers zugesagt worden, kann er die Miete mindern, wenn der Keller dauerhaft nicht mehr als Abstellmöglichkeit genutzt werden kann. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. In einem solchen Fall ist beispielsweise nach einem Urteil des Amtsgerichts Menden eine Minderung um 2,5 Prozent angemessen (Az.: 4 C 407/06).

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