Kunden haben Anspruch darauf, dass gekaufte Neuware ordnungsgemäß funktioniert. Ihnen stehen deshalb zwei Jahre lang Gewährleistungsrechte zu. In dieser Zeit können sie auftretende Mängel reklamieren. Ansprechpartner für Kunden ist in der Regel der Verkäufer und nicht der Hersteller.
Dabei gilt: Bi
Dieser Artikel (ID: 1052585) ist am 12.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 34), Wasserburger Zeitung (Seite 34), Mangfall-Bote (Seite 34), Chiemgau-Zeitung (Seite 34), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 34), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 34), Neumarkter Anzeiger (Seite 34).