Kunden haben Anspruch darauf, dass gekaufte Neuware ordnungsgemäß funktioniert. Ihnen stehen deshalb zwei Jahre lang Gewährleistungsrechte zu. In dieser Zeit können sie auftretende Mängel reklamieren. Ansprechpartner für Kunden ist in der Regel der Verkäufer und nicht der Hersteller.
Dabei gilt: Bis zu sechs Monate nach dem Kauf müssen Verkäufer im Zweifel beweisen, dass ein Mangel vom Käufer verursacht wurde. Nach sechs Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht.
Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind Händler oft aber nicht erreichbar, schieben den Schaden auf ihre Kunden, verweisen auf die Hersteller oder auf angeblich abgelaufene Garantien. Garantien sind allerdings freiwillige Leistungen der Hersteller. dpa