RECHT

Netzagentur verliert Gmail-Streit

von Redaktion

Die Bundesnetzagentur ist mit dem Versuch gescheitert, Webdienste wie Googles Gmail den deutschen Telekom-Bestimmungen zu unterwerfen. Derlei Dienste seien nach EU-Recht keine elektronischen Telekommunikationsdienste, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-193/18). Demnach müssen Gmail und andere Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen – etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einrichten. Die Bundesnetzagentur wollte seit 2012 erreichen, dass Google Gmail sich bei ihr als Telekommunikationsdienst anmeldet, der US-Konzern wehrte sich jedoch juristisch dagegen.

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