BGH: Wer saniert, zahlt Handwerker

Ein Mann lässt sich neue Fenster einbauen. Später stellt sich heraus: Das hätte die Eigentümergemeinschaft finanzieren müssen. Auf den Kosten bleibt er sitzen, entschied nun der BGH. Warum er von dem Urteil trotzdem profitiert.

VON ANJA SEMMELROCH

Für Wohnungsbesitzer ist es sowohl eine gute als auch eine schlechte Nachricht: Wer auf eigene Faust Sanierungen am Gebäude veranlasst, kann dafür nicht mehr nachträglich die Eigentümergemeinschaft zur Kasse bitten. Das gilt selbst dann, wenn jemand fälschlicherweise angenommen

Donnerstag, 9. April 2026

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