Staatliche Leistungen für Kinder gibt es viele in Deutschland – vom Kindergeld bis zum Kinderzuschlag. Den Überblick zu behalten, ist nicht einfach.
Kindergeld, Freibeträge
Eltern bekommen auf Antrag monatlich mindestens 194 Euro Kindergeld vom Staat (ab 1. Juli 204 Euro) – und zwar so lange, bis die Kinder 18 sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben, maximal aber bis 25 Jahre. Wer viel verdient, für den lohnt sich eher der Kinderfreibetrag (7620 Euro pro Kind). Der Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so vermindert sich die zu zahlende Steuer.
Elterngeld
Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes erst einmal gar nicht oder nur noch wenig arbeiten wollen. Der Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat – abhängig vom Netto-Verdienst, das der zu Hause bleibende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden (ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.
Kinderzuschlag
Kinderzuschlag zahlt der Staat auf Antrag an Familien, deren Einkommen zwar niedrig ist, aber über Hartz-IV-Niveau liegt. Maximal 170 Euro pro Kind (ab 1. Juli 185 Euro) und Monat gibt es. Der Betrag wird gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen.
Kinderregelsatz
Der Staat zahlt für den Nachwuchs, der in Hartz-IV-Familien lebt, pro Person monatlich zwischen 245 Euro (für die Kleinsten) und 339 Euro (für junge Erwachsene bis 25, die keine Arbeit haben und noch zu Hause leben).
Bildungspaket
Diese Leistung ist ebenfalls für Kinder und Jugendliche aus Geringverdiener- und Hartz-IV-Familien gedacht –sowie für Kinder aus Familien, die anerkannte Asylbewerber sind.
Mutterschaftsgeld
Werdende Mütter, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, bekommen ab sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Das Geld ist so hoch wie der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
Steuerliche Förderung
Familien mit Kindern werden vom Staat außerdem durch Steuererleichterungen gefördert. Das muss in der Steuererklärung auch geltend gemacht werden. So können Kita-Beiträge und Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für die Krankenversicherung der Kinder abgesetzt werden. dpa