Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft werden jedes Jahr mehr als 200 000 Marderschäden von den Versicherern reguliert. Im Juni ist Paarungszeit für die Nager und die Männchen sind besonders aktiv. Ist das Auto teil- oder vollkaskoversichert, so sind die Autofahrer wenigstens finanziell abgesichert.
Einige Policen decken nicht alle Schäden
Einige Tarife der Kfz-Versicherer decken aber nur direkte Marderschäden ab, ersetzen also nur die beschädigten Teile. Andere umfassen auch die Folgeschäden. Dann wird also auch in den Fällen gezahlt, in denen zerbissene Zündkabel den Katalysator lahmgelegt haben, undichte Kühlschläuche zu Motor-Überhitzung oder kaputte Gummimanschetten zu Schäden an den Antriebs- oder Achsgelenken führten.
Beim Versicherer nachfragen
Oft bleiben die Schäden unentdeckt, da nur stecknadelgroße Einstiche hinterlassen werden. Während der Fahrt kann es recht schnell zu Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, kommen. Und solche Folgen sind die eigentlich kostspieligen. Es gibt Versicherer, die solche Schäden bis zu einem gewissen Höchstsatz mitabdecken. Autobesitzer sollten bei der Kfz-Versicherung nachfragen.
Austausch der Lambdasonde
Zu diesem Thema sind auch immer wieder die Gerichte gefragt. So zum Beispiel das Amtsgericht Mannheim. Dort wurde es nach einem Marderbiss erforderlich, dass nicht nur Kabel, sondern auch ein damit verbundenes Teil auszutauschen war. Die Kfz-Teilkaskoversicherung des Autobesitzers weigerte sich, die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen – vergeblich. Selbst, wenn in den Versicherungsbedingungen „Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sei der Schaden zu regulieren. Im konkreten Fall ging es um die mit den Kabeln fest verbundene Lambdasonde, die in der Werkstatt mit ausgetauscht wurde. Das Amtsgericht verurteilte den Versicherer zur Übernahme der entstandenen Kosten in Höhe von 650 Euro. Es habe sich eindeutig um „Kosten der unmittelbaren Schadenbeseitigung“ gehandelt, da bauarttechnisch keine andere Lösung möglich war (AZ: 3 C 74/08).
Gerichte entscheiden oft für Versicherte
In dasselbe Horn blies das Amtsgericht Zittau. Auch dort zerbiss ein Marder Kabel an einem Auto, die untrennbar mit zwei Lambdasonden verbunden waren. Es ging um 700 Euro, die die Teilkaskoversicherung nicht bezahlen wollte – jedoch musste. Sie habe den kompletten Austausch der Ersatzteile zu finanzieren und könne nicht argumentieren, der Marder habe nur die Kabel zerstört. Die Begründung, es handele sich bei den Sonden um einen nicht versicherten „mittelbaren Folgeschaden“, zog nicht (AZ: 5 C 545/05).
Kurzschluss zerstört Benzinpumpe
Und auch das Landgericht Augsburg sprach einem Autofahrer Schadenersatz nach einem Marderbiss zu. Hier war der Folgeschaden – nach dem Starten des Motors – ein Kurzschluss durch defekte Kabel, wodurch wiederum die Benzinpumpe kaputt ging (AZ: 4 S 4005/02).
Rückgabe von Gebrauchtwagen
Und dann gab es noch den Gebrauchtwagenhändler, der einen – ordnungsgemäß reparierten – Marderbiss einem Kunden gegenüber beim Verkauf des Fahrzeugs nicht erwähnte. Der Kunde erfuhr später davon und beabsichtigte, den Kauf rückgängig zu machen. Vergeblich. Das Landgericht Aschaffenburg setzte sogar noch eins drauf: Eine eingebaute Marderabwehranlage spreche nicht automatisch dafür, dass es schon mal einen Marderschaden gegeben haben könnte (AZ: 32 O 216/14).
Nicht alles wird reguliert
Ganz clever wollte allerdings ein Versicherter in Berlin sein, der zwar keinen Marderbiss hatte, jedoch die Folgeschäden durch Marderbisse in seiner Police inklusive. Er versuchte aus dieser Klausel abzuleiten, dass der Versicherer auch den Folgeschaden am Motorsteuergerät zu regulieren habe, der durch einen Brand nach einem Kurzschluss entstand. Diesen brauchte die Versicherung nicht zu begleichen. Nur die Schäden an der Verkabelung musste sie übernehmen, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte (AZ: 10 C 271/08).