Freigrenze für Pfändung steigt

Ab dem 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen um rund vier Prozent erhöht. Schuldner mit regelmäßigem Einkommen können damit ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen, erklärt die Verbraucherzentrale. Das ergibt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1

Freitag, 2. Januar 2026

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