Freigrenze für Pfändung steigt

von Redaktion

Ab dem 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen um rund vier Prozent erhöht. Schuldner mit regelmäßigem Einkommen können damit ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen, erklärt die Verbraucherzentrale. Das ergibt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1179,99 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1178,59 Euro geschützt. Die neuen Pfändungsfreigrenzen müssen automatisch sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden. Wurden Freibeträge vom Gericht oder von einer Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger individuell festgesetzt, muss der Schuldner sie selbst ändern lassen.

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