LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was ist, wenn es zur Scheidung kommt?

von Redaktion

Hannelore D.: „Meine Tochter ist seit über 30 Jahren verheiratet. Sie hat sich in dieser Zeit vor allem um die Kinder und den Haushalt gekümmert und deshalb selbst nur geringe Rentenansprüche erworben. Was ist, wenn es zu einer Scheidung kommt? Wird dann ihre Rente irgendwie ausgeglichen? Hat sie Anspruch auf Teile der Rente ihres Mannes? Wenn sie zwischenzeitlich Bargeld geerbt hat, wird das dabei angerechnet?“

Wenn es zu einer Scheidung kommt, wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit von den Eheleuten erworben worden sind, werden geteilt. Ihre Tochter bekommt die Hälfte der von ihrem Ehemann erworbenen Rentenanwartschaften übertragen. Gleichzeitig wird von den Rentenanwartschaften, die Ihre Tochter während der Ehe erworben hat, auch die Hälfte auf ihren Ehegatten übertragen. Zu den auszugleichenden Rentenanwartschaften gehören unter anderem auch Betriebsrenten und Lebensversicherungen auf Rentenbasis. Nach einer 30-jährigen Ehe werden mithin auf Ihre Tochter erhebliche Anwartschaften übertragen werden.

Sollte Ihre Tochter zwischenzeitlich Bargeld geerbt haben, wird dieses nicht auf die Rentenanwartschaften angerechnet, die Ihre Tochter von ihrem Ehegatten bekommt. Das geerbte Bargeld würde aber bei der Ermittlung eines Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden. Hat Ihre Tochter keinen Ehevertrag geschlossen und lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird im Rahmen einer Scheidung grundsätzlich auch der Zugewinnausgleich durchgeführt. Auch hier hat aber Ihre Tochter von dem geerbten Bargeld nichts abzugeben.

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