Schenkung vor Beziehung-Aus

von Redaktion

Das Scheitern einer Beziehung kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) der Schenkung der Eltern an das vormalige Paar die Grundlage entziehen. Im konkreten Fall endet die Beziehung schon weniger als zwei Jahre nach der Schenkung eines Grundstücks. Der Zehnte Zivilsenat entschied am Dienstag in Karlsruhe, in einem solchen Fall sei die Annahme gerechtfertigt, dass die Schenkung nicht erfolgt wäre, wäre das baldige Ende des Zusammenlebens erkennbar gewesen. Weil die Geschäftsgrundlage entfallen sei, könne dem Beschenkten, in diesem Fall dem früheren Freund der Tochter, zugemutet werden, das Geschenk zurückzugeben.

Der BGH betonte zugleich, der Schenkungsvertrag sei kein Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung ausgetauscht würden. Ein Schenker hege typischerweise die Erwartung, das Überlassene werde „zumindest für einige Dauer gemeinsam genutzt“. Es dürfe aber bei der Schenkung nicht die Vorstellung vorliegen, die gemeinsame Nutzung einer Immobilie oder eines Grundstücks ende erst mit dem Tod eines Partners. Mit dem Scheitern einer Beziehung müsse grundsätzlich gerechnet werden.  kna

Artikel 6 von 6