Wenn eine Immobilie verkauft wird, geht eine bestehende Gebäudeversicherung in der Regel auf den Käufer über. Käufer dürfen jedoch nicht blind darauf vertrauen, dass das Gebäude auch tatsächlich versichert ist – denn eine Versicherungspflicht gibt es nicht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm e
Dieser Artikel (ID: 1058834) ist am 24.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).