RECHT

Vorfahrt auch bei Überholverbot

Beim Linksabbiegen müssen Autofahrer auf von rechts kommenden Verkehr achten. Dies schließt auch überholende Fahrzeuge ein – und zwar selbst dann, wenn das Überholmanöver an sich verkehrswidrig ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München hervor, auf das der ADAC hinweist (Ak

Freitag, 2. Januar 2026

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