RECHT

Vorfahrt auch bei Überholverbot

von Redaktion

Beim Linksabbiegen müssen Autofahrer auf von rechts kommenden Verkehr achten. Dies schließt auch überholende Fahrzeuge ein – und zwar selbst dann, wenn das Überholmanöver an sich verkehrswidrig ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München hervor, auf das der ADAC hinweist (Aktenzeichen.: 10 U 2655/18).

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