LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Nießbrauch erlischt

Philipp D.: „Unser Vater, wieder verheiratet in Zugewinngemeinschaft, hat mir und meiner Schwester ein Zweifamilienhaus mit seinem Nießbrauchsvorbehalt überschrieben. Seine Frau ist laut notarieller Urkunde nicht erwähnt. Sollte nun unser Vater vor seiner Frau versterben, würde dann der Nießbrauch auf seine Frau übergehen?“

Obwohl Sie und Ihre Schwester Eigentümer des Zweifamilienhauses sind, hat sich Ihr Vater mit dem Nießbrauch das Recht vorbehalten, das Zweifamilienhaus in Besitz zu nehmen und sämtliche Nutzungen daraus zu ziehen. Damit steht Ihrem Vater insbesondere das Recht zu, das Zweifamilienhaus selbst zu bewo

Montag, 24. August 2026

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