Freinehmen am Brückentag

von Redaktion

Arbeitgeber können von ihren Mitarbeitern nicht ohne Weiteres zwingen, an einem Brückentag Urlaub zu nehmen. Dafür müssen „dringende betriebliche Gründe“ vorliegen, wie der Bund-Verlag erläutert. Dringende betriebliche Gründe können zum Beispiel vorliegen, wenn in einer kleinen Firma oder in einer Arztpraxis der Chef am Tag nach einem Feiertag selbst nicht vor Ort sein wird – und somit der tägliche Betrieb gar nicht laufen kann. Der Arbeitgeber müsse das aber lange vorher ankündigen.

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