LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Testament mit hohen Steuerlasten

Margarate T.: „Mein Mann und ich haben drei Immobilien. Im Grundbuch eingetragener Eigentümer bin ich (Ehefrau). Es handelt sich um ein Familienwohnheim, eine Doppelhaushälfte, die an den Sohn vermietet ist, ein freistehendes Einfamilienhaus, welches an Tochter 1 vermietet ist. Das freistehende Einfamilienhaus sollen Tochter 1 und der Enkel erben. Die an den Sohn vermietete Doppelhaushälfte sollen Tochter 2 und die Enkelin erben. Das Familienwohnheim soll bei meinem Tod der Ehemann als Vorerbe erben. Als Nacherbe hierfür ist der Sohn eingesetzt. Der Sohn wurde als Erbe vorgesehen, der mit den beiden Vermächtnissen der Schwestern beschwert wird. Was halten Sie davon? Wir wollen Streitigkeiten vermeiden. Des weiteren würde ich gerne wissen, ob zwischen Errichtung eines handschriftlichen Testaments und Ableben die Zehnjahresklausel (alle zehn Jahre die Freibeträge) greift.“

Bei der steuerlichen Zehnjahres-Frist für Freibeträge spielt der Zeitpunkt der Testamentserrichtung keine Rolle. Sonst wäre es ja ein Leichtes, Freibeträge zu generieren, indem man das Testament rückdatiert. Maßgeblich ist allein der Zeitraum zwischen den tatsächlichen Zuwendungen.

Die Idee, eine

Freitag, 2. Januar 2026

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