LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Tochter hat keine Ansprüche

von Redaktion

Katharina S.: „Mein Mann und ich haben einen gemeinsamen Sohn, mein Mann hatte vor unserer Ehe bereits eine Tochter. Ich habe mir in der Ehe ein Grundstück gekauft und einen Rohbau darauf erstellt. Ich bin alleinige Eigentümerin. Vor meiner Ehe habe ich ein Haus geerbt. Aus diesen Mieteinnahmen und aus eigenem Einkommen habe ich den Bau nachweisbar finanziert. Nun werde ich das Haus meinem Sohn übergeben. Die Tochter wird beim Tod meines Mannes ihren Erbteil einklagen, da sie von einer Schenkung ausgeht. Wie kann ich das vermeiden?“

Eine Eheschließung ändert grundsätzlich nichts an den Eigentumsverhältnissen der Ehegatten. So blieb beispielsweise das geerbte Haus Ihr Alleineigentum. Ihr Ehemann wurde nicht durch Heirat Miteigentümer. Bei Immobilien ist grundsätzlich nur derjenige Eigentümer, der im Grundbuch steht. Auch sonstiges Vermögen von Ehegatten bleibt während der Ehe getrennt, wenn nicht die Ehegatten sich dieses gesondert zuwenden (schenken). Problematisch kann dabei unter anderem sein, wenn ein Ehegatte sein Geld auf ein Gemeinschaftskonto einzahlt. Bei einem solchen Konto gilt die Vermutung, dass beide Kontoinhaber hälftig Eigentümer sind. Die Einzahlung könnte dann als Schenkung des halben Vermögens durch den einzahlenden Ehegatten gesehen werden. Wenn aber Ihr Vermögen sauber getrennt vom Vermögen Ihres Ehemanns ist, hat Ihre Stieftochter beim Tod Ihres Mannes grundsätzlich keine Ansprüche gegen Sie oder andere Erben. Nur wenn Ihr Mann Ihnen etwas geschenkt hätte, könnte seine Tochter dafür Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen.

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