Eine Eheschließung ändert grundsätzlich nichts an den Eigentumsverhältnissen der Ehegatten. So blieb beispielsweise das geerbte Haus Ihr Alleineigentum. Ihr Ehemann wurde nicht durch Heirat Miteigentümer. Bei Immobilien ist grundsätzlich nur derjenige Eigentümer, der im Grundbuch steht. Auch sonstiges Vermögen von Ehegatten bleibt während der Ehe getrennt, wenn nicht die Ehegatten sich dieses gesondert zuwenden (schenken). Problematisch kann dabei unter anderem sein, wenn ein Ehegatte sein Geld auf ein Gemeinschaftskonto einzahlt. Bei einem solchen Konto gilt die Vermutung, dass beide Kontoinhaber hälftig Eigentümer sind. Die Einzahlung könnte dann als Schenkung des halben Vermögens durch den einzahlenden Ehegatten gesehen werden. Wenn aber Ihr Vermögen sauber getrennt vom Vermögen Ihres Ehemanns ist, hat Ihre Stieftochter beim Tod Ihres Mannes grundsätzlich keine Ansprüche gegen Sie oder andere Erben. Nur wenn Ihr Mann Ihnen etwas geschenkt hätte, könnte seine Tochter dafür Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen.