FINANZEN

Bausparkassen ziehen Revision zurück

Bausparkassen dürfen Verträge nicht einfach 15 Jahre nach Vertragsschluss kündigen. Ein solches generelles Kündigungsrecht benachteiligt Verbraucher unangemessen. Dies hatten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Az: 2 U 188/17) und Karlsruhe (Az.: 17 U 131/17) entschieden. Die beklagten Bausparkassen h

Freitag, 8. Mai 2026

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