FINANZEN
Bausparkassen ziehen Revision zurück
Bausparkassen dürfen Verträge nicht einfach 15 Jahre nach Vertragsschluss kündigen. Ein solches generelles Kündigungsrecht benachteiligt Verbraucher unangemessen. Dies hatten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Az: 2 U 188/17) und Karlsruhe (Az.: 17 U 131/17) entschieden. Die beklagten Bausparkassen h