FINANZEN

Bausparkassen ziehen Revision zurück

von Redaktion

Bausparkassen dürfen Verträge nicht einfach 15 Jahre nach Vertragsschluss kündigen. Ein solches generelles Kündigungsrecht benachteiligt Verbraucher unangemessen. Dies hatten die Oberlandesgerichte Stuttgart (Az: 2 U 188/17) und Karlsruhe (Az.: 17 U 131/17) entschieden. Die beklagten Bausparkassen haben ihre Revision zurückgenommen. Zulässig ist die Kündigung eines Bausparvertrages zehn Jahre nach Zuteilung.

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