Arbeitslose müssen eine geplante Urlaubsreise vorab bei der Agentur für Arbeit beantragen. Denn grundsätzlich müssen sie für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erreichbar sein und für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Nach Genehmigung ist eine Ortsabwesenheit für bis zu drei Wochen p
Dieser Artikel (ID: 1067825) ist am 09.07.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).