Urlaubs-Antrag für Arbeitslose

von Redaktion

Arbeitslose müssen eine geplante Urlaubsreise vorab bei der Agentur für Arbeit beantragen. Denn grundsätzlich müssen sie für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erreichbar sein und für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Nach Genehmigung ist eine Ortsabwesenheit für bis zu drei Wochen pro Jahr möglich. Voraussetzung ist, dass die berufliche Eingliederung oder Weiterbildung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird. Aufgrund der Reise darf zum Beispiel kein Vorstellungsgespräch platzen. Wer sich keine Zustimmung einholt, verliert seinen Leistungsanspruch. Zu viel erhaltene Beträge müssen dann womöglich zurückgezahlt werden. Antrag online unter arbeitsagentur.de/eservices oder telefonisch unter 0800 4 5555 0.

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