LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Freibetrag der Schwester nur 20 000 Euro

Anneliese B.: „Ich wil die Eigentumswohnung an meine Schwester vererben. Was ist der günstigste Weg?“

Die Schwester hat nach dem Gesetz einen Freibetrag in Höhe von 20 000 Euro bei einer Erbschaft oder einer Schenkung. Der darüber hinaus gehende Wert wird vorbehaltlich eines möglichen verminderten Wertansatzes der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterworfen werden. Unter Umständen sollte darüber nach

Freitag, 2. Januar 2026

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