LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Freibetrag der Schwester nur 20 000 Euro

von Redaktion

Anneliese B.: „Ich wil die Eigentumswohnung an meine Schwester vererben. Was ist der günstigste Weg?“

Die Schwester hat nach dem Gesetz einen Freibetrag in Höhe von 20 000 Euro bei einer Erbschaft oder einer Schenkung. Der darüber hinaus gehende Wert wird vorbehaltlich eines möglichen verminderten Wertansatzes der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterworfen werden. Unter Umständen sollte darüber nachgedacht werden, bereits zu Lebzeiten eine Übertragung an die Schwester gegebenenfalls auch gegen ein (Teil-)Entgelt durchzuführen und / oder den Nießbrauch für den Schenker vorzubehalten. Dies kann dazu führen, dass der Wert der Immobilie zu Zwecke der Ermittlung der Schenkungsteuer durch eine teilweise erfolgte Gegenleistung und den Nießbrauch reduziert werden kann. Ob eine solche Konstruktion steuerlich sinnvoll sein kann, kann nur im Rahmen einer konkreten Prüfung und Wertermittlung nach dem Bewertungsgesetz festgestellt werden

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