LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Ist der Sanierungsbeschluss gültig?
Stefanie G.: „Ich wohne in einer Reihenhausreihe mit acht Parteien. Es wurde von einer Familie eine Sitzung einberufen, um das Auslichten von Totholz im Garagenhof zu besprechen, sowie die Erneuerung des Garagenhofbelags. Ich konnte an der Sitzung (Dienstagabend) nicht teilnehmen. Am Mittwochabend war schon ein Gärtner da, der das Holz auslichtete. Donnerstagmorgens fand ich die Rechnung (1/8 Anteil) für die Arbeit in meinem Briefkasten. Donnerstagmittag waren alle Büsche bis zum Erdboden abgesägt. Als ich meine Nachbarin fragte, sagte sie, das wäre so beschlossen worden und die Mehrheit würde entscheiden. Ist das so und kann die Mehrheit eine Sanierung des Teers (Kosten 20 000 Euro) beschließen?“
Wenn ich Sie richtig verstehe, sind Sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bei der geplanten Erneuerung des Garagenhofbelags und dem Auslichten von Totholz handelt es sich um Instandhaltungsmaßnahmen. Ich gehe davon aus, dass sich der Belag sowie die Büsche im Gemeinschaftseigentum befin