Wer mit einem E-Tretroller täglich pendeln will, kann mit einem eigenen Fahrzeug mittelfristig günstiger als mit Leihmodellen fahren. Denn die Anschaffungskosten könnten sich je nach Modell schnell amortisieren, berichtet der ADAC. Bei den in einigen Städten aktiven Verleihern liegen die Kosten aktuell bei einer Grundgebühr von einem Euro pro Miete zuzüglich zwischen 15 und 20 Cent pro Minute.
So kostet eine halbe Stunde zwischen 5,50 und 7 Euro, hat der Autoclub ermittelt. Wer den Roller eine Stunde mietet, muss 10 bis 13 Euro zahlen. Die Preise einer aktuellen Marktübersicht von acht käuflichen E-Scootern mit Straßenzulassung reichen von 399 bis 2400 Euro. Deren Ausstattung unterscheidet sich aber stark. So haben etwa nicht alle Stoßdämpfer, hydraulische Scheibenbremsen oder große Räder. Auch das zulässige Gesamtgewicht ist bei einigen Modellen bei einem über 83 Kilo schweren Fahrer schon überschritten.
Der ADAC rät zu größeren Räder und Luftreifen, da sie Hindernisse besser überfahren und die die Fahrstabilität erhöhen. Gut zu dosieren seien große und hydraulische Scheibenbremsen.
Am besten ist der Lenker auf die eigene Körpergröße einstellbar. Wer den Roller in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im eigenen Fahrzeug mitnehmen will, sollte auf klappbare Modelle achten.
Vor der ersten Fahrt mit einem E-Tretroller sollten sich Benutzer unbedingt mit dem Gefährt vertraut machen. „Man sollte sich nicht sofort in den öffentlichen Verkehr begeben, sondern zunächst auf einem geschützten Platz üben“, rät Thomas Rohr, Zweiradexperte des Tüv Rheinland. Kurvenfahren, Bremsen, abruptes Ausweichen und Gas geben sollten Fahrer in Ruhe ausprobieren.
„Selbst für geübte Radfahrer ist die Nutzung eines E-Scooters ein ganz neues Gefühl“, warnt Rohr. Wegen der kleinen Räder reagierten E-Scooter auf Bordsteinkanten, Bodenwellen und sonstige Unebenheiten anders als Fahrräder.
Auch der schmalere Lenker sei gewöhnungsbedürftig. Aus Sicherheitsgründen sollten Fahrer einen Helm tragen.
Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Sie brauchen aber keine zusätzliche Prüfung wie etwa eine Mofaprüfbescheinigung. Wichtig: Nur eine Person darf auf dem Roller sein. Weder weitere Mitfahrer – auch nicht Kinder– noch ein Anhänger sind erlaubt.