Nach tagelangem Baulärm kann Reisenden eine Entschädigung und eine deutliche Minderung des Reisepreises zustehen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 106/17). In dem verhandelten Fall ging es um ein Hotel in Florida. Rund 15 Meter von den Zimmern entfernt wurde tägli
Dieser Artikel (ID: 1075082) ist am 20.07.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).