LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wer hat Anspruch auf Telefonnummern?
Peter T.: „Wir besitzen eine Eigentumswohnung und haben diese vermietet. Ich bin im Verwaltungsbeirat und habe bei der Hausverwaltung bereits mehrmals eine Eigentümerliste mit E-Mail und Telefonnummern angefordert. Zuletzt wird die Herausgabe einer vollständigen Liste verweigert, da nicht alle Eigentümer bezüglich der Datenschutzgrundverordnung eine schriftliche Freigabe erteilt haben. Da bei dieser Anlage (sie ist 23 Jahre alt) des Öfteren mit anderen Eigentümern zu kommunizieren ist, wäre es hilfreich, hier andere Eigentümer auf kurzem Wege zu erreichen.
Steht hier die Datenschutzgrundverordnung über meinem verständlichen Wunsch, eine komplette Liste zu bekommen?
Antwort: Im Datenschutzrecht gibt es seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschiedene Grundlagen für die Sammlung, Speicherung und Verarbeitung von Daten. Eine davo