Viele Verbraucher verlassen sich auf die Testsiegel der Stiftung Warentest. Das wissen auch Betrüger, die die Siegel fälschen, oder Unternehmen, die mit den Testurteil-Siegeln auch nach Ablauf der Nutzungslizenz einfach weiter werben.
In der Regel darf aber nur zweieinhalb Jahre nach Testveröffentl
Dieser Artikel (ID: 1076536) ist am 23.07.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).