Nur noch eine Matheformel, dann der erlösende Gong – endlich Ferien! Für viele der rund 1,7 Millionen bayerischen Schüler heißt das: sechs Wochen Zeit zum Abschalten. Wer denkt da an Arbeit?
Erstaunlich viele, sagt Sascha Ropertz, Geschäftsführer des Ferienjobvermittlungsportals schuelerjobs.de. Die Nachfrage nach Ferienjobs sei ungebrochen hoch. Der Wunsch, sich auch mal selbst etwas leisten zu können, motiviere junge Menschen, die Ferien gewinnbringend zu nutzen, so Ropertz weiter.
Die neuesten teuren Statussymbole am Schulhof oder die Ferien mit Freunden – oft fehlt für das letzte Glück das nötige Geld. Aber es geht um mehr: Ferienjobs sind ein lehrreicher Schritt raus aus dem Klassenzimmer und rein in die Arbeitswelt. Auch der erste Kontakt mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden hilft beim späteren Start ins Berufsleben. Nicht nur Schüler, auch Unternehmen profitieren von der jugendlichen Unterstützung. Gerade wenn das Stammpersonal in den Sommerurlaub geht, beginnt die Zeit der Ferienjobber, erklärt Ropertz.
Die gute Nachricht für alle, die nach dem Schuljahr noch nicht völlig ausgelaugt sind: Es gibt die Gelegenheiten zum Geldverdienen. Man muss sie nur finden.
Es gibt reichlich Jobs
Bis die Arbeit losgeht, ist Eigeninitiative gefragt. Nicht nur die Suche nach dem richtigen Job erfordert das Engagement der Schüler. Sie sollten auch wissen, welche Jobs überhaupt infrage kommen. Regelungen zum Jugendschutz, zu Steuern und Abgaben nötigen den jungen Jobsuchenden viel ab. Die gute Nachricht: Bis zu 2000 Euro können sich Ferienjobber in nur vier Wochen dazuverdienen – ganz ohne Abgaben.
Mittelständische Unternehmen oder auch große Produktionsstätten greifen gern auf Ferienjobber zurück, um den Betrieb in der Ferienzeit am Laufen zu halten. Dafür bieten sie Schülern teils lukrative Löhne an – oft weit über dem Mindestlohn. Auch Supermärkte, Postfilialen, Restaurants oder Sportarenen suchen immer wieder nach Unterstützung. Das Angebot ist vielfältig. Damit kann die Suche beginnen.
Die richtige Suche
Der Haken an der Sache: Ferienjobangebote sind nicht immer öffentlich ausgeschrieben. Auch die Bundesagentur für Arbeit vermittelt keine Stellen an Schüler. Manchmal hilft die Technik weiter: Die Deutsche Post bietet beispielsweise Stellen im Netz an. Wenn Schüler dort nicht fündig werden, lohnt sich aber auch der direkte Kontakt. Man freue sich über Interessierte, die sich direkt an die Filialen wenden, so eine dafür zuständige Mitarbeiterin.
Eine gute Stellenübersicht nach Städten bieten den Jugendlichen zahlreiche Jobportale im Internet. Neben den Firmen vermitteln dort externe Personaldienstleister lukrative Ferienjobs – beispielsweise in der Automobilbranche. Auch Kontakte im Bekanntenkreis helfen nach wie vor bei der Stellensuche. Ein für Ferienjobs durchaus erfolgversprechender Ansatz ist immer noch das „Klinkenputzen“. Einfach telefonisch oder persönlich bei Unternehmen in der Umgebung nachfragen. So erhält man schnell Klarheit – und zeigt Eigeninitiative. Das gefällt möglichen Arbeitgebern.
Eine Hürde: Das Alter
Ferienarbeit ist grundsätzlich erst ab dem 13. Lebensjahr erlaubt – und selbst dann nur unter starken Einschränkungen. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Bis 15 Jahren sind entsprechend nur einfache Tätigkeiten bis zu zwei Stunden am Tag möglich. Dazu braucht es das Einverständnis der Eltern. Geeignete Jobs: Zeitungen oder Anzeigenblätter austragen. Auch Babysitting oder Nachhilfe kommen für diese Altersgruppe infrage.
Ab 15 Jahren sind grundsätzlich bereits Beschäftigungen von bis zu vier Wochen zu je fünf Arbeitstagen und jeweils nicht mehr als acht Stunden erlaubt – schwere sowie Nacht- und Wochenendarbeiten bleiben aber für Minderjährige ausgeschlossen. Allerdings gibt es in einzelnen Branchen Ausnahmen.
Für Jugendliche ab 18 Jahren gilt dann das ganz normale Arbeitsrecht. Damit vergrößert sich zwar die Angebotspalette – aber auch das sozial- und steuerrechtliche Regelwerk.
Steuern zurückholen
Arbeitsrechtlich handelt es sich bei Ferienjobs häufig um „kurzfristige Beschäftigungen“, die auf drei Monate beziehungsweise 70 Tage im Jahr begrenzt sind. Sind Schüler über diese Frist angestellt, gilt nicht mehr die kurzfristige, sondern meist die geringfügige Beschäftigung – besser bekannt als Minijob.
Da aber allein durch die Ferien die zeitliche Befristung gegeben ist, eignet sich bei Ferienjobs besonders das erste Modell. Das bringt auch finanzielle Vorteile: Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich von Sozialabgaben befreit – unabhängig von der Höhe des Verdienstes.
Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Das Modell ist entsprechend für beide Seiten attraktiv, sagt auch die Minijob-Zentrale. Denn bei Minijobs werden für den Arbeitgeber pauschale Abgaben fällig. Das macht die Sache für ihn teurer.
Auch von Steuern verschont der Staat die Ferienjobber – zumindest langfristig. Denn als kurzfristig Beschäftigte müssen für Schüler zunächst Steuern abgeführt werden. Doch weil Ferienjobber auf das ganze Jahr gerechnet kaum über die steuerlichen Freibeträge hinauskommen, gibt es fast immer das ganze Geld zurück. Mit einer vereinfachten Steuererklärung im Folgejahr geht das dann recht mühelos.