LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Gilt bei Adoptivkindern der Freibetrag?

Hans R.: „Meine Frau und ich sind seit 20 Jahren verheiratet. Ich habe aus erster Ehe drei Kinder. Meine Frau hat während unserer Ehe zwei erwachsene Kinder alleine adoptiert (mit meiner Einwilligung, aber ohne dass ich selbst adoptiert habe). Ich möchte nun eine mir alleine gehörende Immobilie an meine drei Kinder und die beiden Adoptivkinder meiner Frau zu gleichen Teilen schenken. Gilt in diesem Fall auch für die beiden Adoptivkinder meiner Frau der volle Freibetrag von 400 000 Euro bei der Schenkungssteuer?“

Grundsätzlich sind Schenkungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz zu versteuern. Bei leiblichen und adoptierten Kindern greift im Falle von Schenkungen eines Elternteils ein Freibetrag für die Schenkungsteuer in Höhe von 400 000 Euro. Das bedeutet, dass entgegen der Grundregel Schen

Mittwoch, 22. April 2026

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