Mängel in der Wohnung

Mängel in der Wohnung können eine Mietminderung rechtfertigen. Verhindern die Mieter aber, dass der Vermieter die Mängel in Augenschein nehmen und beseitigen kann, werden zurückbehaltene Beträge sofort fällig. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor (Az.: VIII ZR 12/18), wie die Zeitschrift NJW-Spe

Mittwoch, 22. April 2026

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