Mängel in der Wohnung können eine Mietminderung rechtfertigen. Verhindern die Mieter aber, dass der Vermieter die Mängel in Augenschein nehmen und beseitigen kann, werden zurückbehaltene Beträge sofort fällig. Das geht aus einem Urteil des BGH hervor (Az.: VIII ZR 12/18), wie die Zeitschrift NJW-Spezial (Heft 15, 2019) berichtet. Die Mieter können sich dann nicht mehr auf ihr Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht berufen. dpa