Wer nach längerer Krankheit oder einem schweren Unfall zurück auf seinen alten Arbeitsplatz kommen möchte, kann die stufenweise Wiedereingliederung nutzen, auch Hamburger Modell genannt. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. In ihrer aktuellen Ausgabe stellt die Zeitschrift „Finanztest“ diese Form der Wiedereingliederung ausführlich vor. Wichtigste Voraussetzung: Jemand ist mindestens sechs Wochen lang krankheitsbedingt ausgefallen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert als Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Krankengeldanspruch.
Keine Vorgaben für Stufenplan
Für das Hamburger Modell erstellt der Arzt einen Wiedereingliederungsplan, oft Stufenplan genannt. In ihm stehen Beginn und Ende der Eingliederungszeit und die Stundenanzahl. Das können zum Beispiel in der ersten Woche vier Stunden am Tag sein. Später steigt die wöchentliche Stundenanzahl kontinuierlich, bis das vertraglich vereinbarte Pensum wieder erreicht ist. Wie genau die Stundenzahl aussieht, legt der Arzt in Absprache mit seinem Patienten fest. Vorgaben gibt es nicht.
Im Stufenplan steht auch, welche Tätigkeiten Beschäftigte ausüben dürfen und welche noch nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen. Darf ein Büroangestellter zum Beispiel nach einer Rückenverletzung oder einer Bandscheiben-OP nicht zu lange sitzen, muss der Chef eventuell einen Schreibtisch bereitstellen, der höhenverstellbar ist.
Stufenplan kann geändert werden
Arbeitgeber müssen auf die Einschränkungen Rücksicht nehmen, wenn sie der Wiedereingliederung zugestimmt haben. Die meisten Arbeitgeber befürworten das Hamburger Modell. Ist es aber aufgrund der Tätigkeit nicht möglich, kann ein Chef ablehnen. Ebenso, wenn die Umstände einer weiteren Genesung im Weg stehen – das kann etwa der Fall sein, wenn jemand mit noch geschwächtem Immunsystem an seinem Arbeitsplatz einer dauernden Infektionsgefahr ausgesetzt ist. Dann muss der Mitarbeiter zu Hause bleiben, bis er wieder ganz gesund ist.
Der Plan ist kein fester Vertrag und kann geändert werden, wenn es nötig ist. So kann die Belastung schneller als vereinbart gesteigert werden, wenn sich ein Mitarbeiter schnell besser fühlt – oder sie wird reduziert, wenn das Gegenteil eintritt. Auch können Mitarbeiter im Hamburger Modell mal früher nach Hause gehen oder einen Tag fehlen, wenn es ihnen nicht gut geht. Wird jedoch klar, dass der Beschäftigte dem Job (noch) nicht gewachsen ist, kann das Modell auch abgebrochen werden.
Krankschreibung bleibt bestehen
Während der Rückkehrzeit sind Mitarbeiter krankgeschrieben. Normalerweise erhalten sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse, manchmal auch Übergangsgeld von der Rentenversicherung oder Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft.
Krankengeld: Weniger als der Lohn
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Netto. Auch Übergangs- oder Verletztengeld sind niedriger als der Lohn. Manch einer wird deshalb mit schneller Rückkehr liebäugeln. Doch Versicherte sollten trotzdem nicht vorschnell wieder mehr arbeiten, sondern sich an die abgestimmte tägliche Arbeitszeit halten, um den Genesungserfolg nicht zu gefährden. mm