Videokameras werden immer kleiner, besser und günstiger. Kein Wunder, dass für viele Hausbesitzer Kameras eine interessante Möglichkeit sind, um ihr Sicherheitskonzept zu vervollständigen. Klar ist: Ein System zur Videoüberwachung kann abschreckend wirken – und im Falle eines Einbruchs kann man die Bilder der Polizei zur Verfügung stellen. Wichtig: Sowohl aus rechtlichen Gründen als auch aus Gründen der Abschreckung muss deutlich auf die Überwachung hingewiesen werden.
Überwachung beim Einfamilienhaus
Grundsätzlich dürfen Eigentümer und Mieter nur das eigene Grundstück mit einer Videokamera überwachen. Sobald etwa Passanten auf dem Gehweg gefilmt werden, verletzt man damit deren Persönlichkeitsrechte. Das gilt auch für das Filmen der Nachbarn. Kein Teil des Nachbargrundstücks darf von der Videoüberwachung betroffen sein. Es ist auch nicht erlaubt, Kameras etwa in einem Mietshaus anzubringen. Das würde die Persönlichkeitsrechte der Bewohner verletzen. Einzige Ausnahme: Alle Mieter haben dem Anbringen der Kameras zugestimmt. Auch Kamera-Attrappen sind nur erlaubt, sofern sie auf das eigene Grundstück zeigen. Wenn andere Menschen den Eindruck bekommen, sie werden gefilmt, entsteht ein sogenannter Überwachungsdruck.
Aufnahmen zur Beweissicherung
Zugangswege oder gemeinsam genutzte Einfahrten dürfen ebenfalls nicht von Kameras erfasst werden. Anders sieht es möglicherweise aus, wenn es schon mehrfach zu Einbrüchen oder Beschädigungen am Auto gekommen ist. Dann könnte auch eine Überwachung des Gehwegs vor dem Haus oder eines gemeinsam genutzten Parkplatzes zulässig sein. Eine anlasslose Überwachung geht aber auf keinen Fall.
Bis zu 1600 Euro staatlicher Zuschuss
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst einbruchhemmende Maßnahmen. Dazu kann auch eine Videoüberwachung des Grundstücks oder eine Einlasskontrolle per Video zählen. Bis zu 1600 Euro gibt es für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden – pro Wohneinheit. Wichtig ist aber, dass Interessierte den Antrag stellen, bevor die Maßnahme begonnen wird. Gewährt wird der Zuschuss im Rahmen der Fördergelder für altersgerechtes Umbauen. Anders als der Name suggeriert, dürfen alle Bürger diesen Zuschuss beantragen – egal, wie alt sie sind.
Videokameras und Alarmsysteme
Es sind inzwischen zahlreiche WLAN-Kameras für den Heimgebrauch auf dem Markt. Die meisten davon können Bewegungen erkennen und entsprechende Alarmierungen auslösen. Fördergelder gibt es für diese Art der Kameras in der Regel nicht, dafür sind sie aber vergleichsweise günstig und leicht zu handhaben.
Andererseits besteht natürlich immer das Risiko, dass das WLAN ausfällt oder Dritte auf das Netzwerk zugreifen. „Wir empfehlen in der Regel kabelgebundene Systeme, da diese nicht von außen angreifbar sind und immer eine gleichbleibend hohe Bildqualität liefern“, sagt Werner Endres, zertifizierter Sachverständiger für Einbruchschutz.
Die meisten Kamerasysteme lassen sich mit einem Alarmsystem koppeln. Wer eine Videoüberwachung installieren lassen will, sollte sich am besten eine Fachfirma suchen, die sich auch mit den Themen Datenschutz und KfW-Förderung auskennt. Manchmal können auch die Präventionsstellen der Polizei weiterhelfen.
Überwachung im Gebäude
Manch einer mag geneigt sein, eine Kamera im Haus zu installieren, um zu sehen, ob die Reinigungskraft richtig arbeitet und der Babysitter liebevoll mit dem Nachwuchs umgeht. Dafür müssen diese aber der Überwachung zustimmen. Nicht erlaubt ist, Menschen in ihrer Privatsphäre zu verletzen und beispielsweise Kameras im Bad anzubringen. Eine heimliche Überwachung kann nur ausnahmsweise zulässig sein, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Es reicht nicht aus, wenn man beispielsweise glaubt, dass die Reinigungskraft langsamer arbeitet, als sie sollte.
Mehr Informationen
zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 51 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 23. August 2019. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Dann senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Videoüberwachung“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf.