LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Lässt sich die Schenkung revidieren?

Ludwika S.: „Vor zwölf Jahren haben wir (jetzt beide 71) unserem Sohn unser kleines Anwesen übergeben und uns keinen Nießbrauch, sondern nur ein Wohnrecht gesichert. Der Notar hat uns leider nicht darüber aufgeklärt. Nun ist dieser Sohn im letzten Jahr ausgezogen und kümmert sich nicht mehr um Haus und Garten. Können wir die Übertragung irgendwie rückgängig machen?“

Möglicherweise haben Sie in der notariellen Übergabevereinbarung Auslösetatbestände für Rückforderungsrechte vereinbart. Häufig sind dort zumindest Rückforderungsrechte vereinbart bei Veräußerung des Grundstücks ohne Zustimmung, Insolvenz des Erwerbers oder Tod des Erwerbers vor den Schenkenden. Wen

Mittwoch, 5. November 2025

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