Während der Gewährleistungszeit nach einer Zahnersatz-Behandlung ist die freie Arztwahl in der Regel eingeschränkt. Ist die weitere Behandlung beim bisherigen Arzt aber unzumutbar, dann ist ein Wechsel möglich und die Krankenkasse muss die weiteren Behandlungskosten übernehmen. Das geht aus einer En
Dieser Artikel (ID: 1080900) ist am 30.07.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).