LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wenn Zweitmarktfonds vererbt werden
Manfred H.: „Mein verstorbener Bruder hat mich und andere per notariellem Testament als Vermächtnisnehmer eingesetzt. Die Erbmasse besteht aus Bargeld, Aktien, Immobilien und Zweitmarktfonds. Im Testament steht, dass alle genannten Vermächtnisnehmer einen bestimmten Betrag erhalten, der durch die Übertragung von Wertpapieren aus dem Vermögen meines Bruders beigebracht werden soll. Dem im Testament genannten Testamentsvollstrecker obliegt die freie Entscheidung, welche Wertpapiere auf den jeweiligen Vermächtnisnehmer übertragen werden. Nun will der Testamentsvollstrecker mir die Zweitmarktfonds übertragen. Soweit ich weiß, ist es damit sehr kompliziert. Es handelt sich bei diesen Fonds um Beteiligungen an Kommanditgesellschaften, die zum Teil über Verwaltungsgesellschaften gemanagt werden. Ich müsste denen gegenüber persönliche Finanzdaten offenbaren, was ich nicht will. Meine Frage ist nun: Sind diese Fonds überhaupt Wertpapiere im juristischen Sinn oder handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit allen Risiken, und wenn ja, müssen wir uns wirklich selbst um die Erlangung der Verfügungsberechtigung bemühen?“
Sie sind Vermächtnisnehmer nach Ihrem verstorbenen Bruder. Das Vermächtnis soll durch Übertragung von Wertpapieren erfüllt werden. Nun stellen Sie die Frage, ob eine Zweitmarktbeteiligung, Sie nennen es Zweitmarktfonds, ein Wertpapier ist. Zuerst möchte ich eine Begriffsdefinition vornehmen: Sie spr