LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Schenkungssteuer nach Veräußerung

von Redaktion

Hannelore G.: „Mein Sohn hat von seiner Stiefmutter im Januar 2017 eine Wohnung, mit Restschulden, notariell überschrieben bekommen. Nun möchte mein Sohn die Wohnung verkaufen. Nun stellt sich die Frage, ob er, da der Verkauf innerhalb von zehn Jahren erfolgt, Veräußerungssteuer bezahlen muss? Die Stiefmutter war mehr als zehn Jahre Besitzerin der Wohnung. Wie viel Prozent beträgt eine Veräußerungssteuer? Wird sie vom vollen Verkaufspreis berechnet oder von der Differenzsumme zwischen dem Wert bei Übertragung der Wohnung zum Preis beim Verkauf?“

Nach dem Einkommensteuergesetz ist ein Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Der Steuersatz ist der individuelle Einkommensteuersatz, er ist nicht auf einen bestimmten Satz festgelegt. Die Anschaffung muss für eine Besteuerung entgeltlich gewesen sein. Die Übernahme der Verbindlichkeiten kann im vorliegenden Fall zumindest eine (Teil-)Entgeltlichkeit darstellen. Mangels Angaben kann dazu keine genaue Aussage getroffen werden. Als weiterführender Hinweis ist noch zu erwähnen, dass eine Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken die Besteuerung ausschließen könnte. Hierzu fehlen aber auch die Angaben. Im Ergebnis ist eine individuelle Beratung vor einer Veräußerung der Immobilie zu empfehlen.

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