Vermächtnisnehmer sind im Erbfall eingeschränkt
Eine testamentarische Verfügung, die der Ehefrau zugesteht, dass sie sich „aus dem Besitz“ des Erblassers „nehmen oder behalten kann, was immer sie auch will“, erlaubt dieser nicht, sich den gesamten Nachlass zu nehmen. Auswählen darf sie nur aus den Hausratsgegenständen ihres verstorbenen Ehemannes