Uwe R.: „Zusammen mit meiner Frau besitze ich eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage. Da es sich um eine Parterrewohnung handelt, haben wir auch einen Garten als Sondernutzungsrecht. Außen am Haus ist ein Wasserhahn angebracht, um die Gartenarbeit zu erleichtern. Nun begann der Hahn erst zu tropf
Dieser Artikel (ID: 1082961) ist am 02.08.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).