Wenn Kinder Schäden verursachen

von Redaktion

Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die wirklich jeder haben sollte. Vor allem, wenn man Kinder hat, die beim Spielen aus Versehen schnell etwas kaputt machen.

VON LARS BECKER

Einmal beim Rollerfahren nicht aufgepasst – schon ist ein langer Kratzer im Lack des parkenden Porsche. Oder: Zu Freunden bei Besuch und das Kind kippt aus Versehen das Glas mit roter Johannisbeer-Schorle auf den teuren weißen Teppich. Wer kommt jetzt für den Schaden auf?

Auch wenn dann je nach Einzelfall entschieden wird, ist grundsätzlich erst einmal der beziehungsweise die Aufsichtspflichtige haftbar. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung inklusive Mitversicherung aller Familienmitglieder löst derlei Probleme. Die im Vergleich zu anderen Versicherungen meist sehr preiswerte Police sichert alle Sach-, Vermögens- und Personenschäden mit ab, die ein Familienmitglied bei Dritten verursacht hat. Wichtig ist dabei der Einschluss deliktunfähiger Kinder. Damit zahlt die Haftpflichtversicherung auch dann bis zu einer festgelegten Obersumme, wenn die Kinder rechtlich nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden können.

Alter der Kinder entscheidet

Die Deliktfähigkeit von Kindern hängt vom Alter ab. Vor dem siebten Geburtstag sind Kinder prinzipiell deliktunfähig und können damit nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Im fließenden Straßenverkehr – also wenn in Bewegung befindliche Fahrzeuge beteiligt sind – gilt diese Regelung sogar bis zum zehnten Geburtstag.

Generell sind dann die Eltern immer für die „Schandtaten“ ihrer Kinder verantwortlich. Ob sie allerdings tatsächlich haftbar gemacht werden können und zahlen müssen, hängt davon ab, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. „Zerkratzt also das Kind aus Versehen den Porsche, obwohl die Eltern gut aufgepasst haben, kann es passieren, dass Geschädigte auf ihrem Schaden sitzen bleiben“, sagt Rechtsanwalt Christian Birnbaum. Allerdings ist das immer eine Einzelfall-Entscheidung, die häufig vor Gericht endet. Eine private Haftpflicht-Versicherung, die deliktunfähige Kinder einschließt, befreit hier von allen Sorgen.

Wie lange Kinder mitversichert sind

Generell sind Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert, bis sie volljährig sind. Wenn das Kind nach Erreichen des 18. Lebensjahrs weiterhin zur Schule geht, die erste Berufsausbildung absolviert, nach der Lehre ein Studium aufnimmt oder sich in einer Wartezeit zwischen Schule und Berufsausbildung befindet, geht die Mitversicherung in die Verlängerung.

Das kann auch bei Arbeitslosigkeit nach der Lehre oder dem Studium gelten, wenn das Kind weiterhin in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern lebt. Die Mitversicherung erlischt erst bei einer zweiten Lehre/einem zweiten Studium, der Aufnahme der Berufstätigkeit oder einer Heirat.

Patchwork: Wer mitversichert ist

Auch für heutzutage häufig zu findende Patchwork-Familien ist die private Haftpflichtversicherung für Familien perfekt. Sie unterscheidet nämlich in der Regel nicht, ob das mitversicherte Kind ein leibliches Kind ist oder nicht. Demnach sind auch Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder mitversichert, so lange sie im Haushalt der Erziehungsberechtigten leben.

Das können übrigens auch die Großeltern sein. Und nicht nur das: Sogar Au-pairs und Austauschschüler unter 18 Jahren, die vorübergehend im Haushalt wohnen und keinerlei Verwandtschaftsbeziehung zu den Versicherten haben, können in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein. Die Mitversicherung gilt in diesem Fall allerdings nur für maximal zwölf Monate.

Worauf man beim Abschluss achten sollte

Neben dem Einschluss deliktunfähiger Kinder ist beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für die Familie besonders die Versicherungssumme wichtig. Sie sollte laut Empfehlung der Stiftung Warentest mindestens bei fünf Millionen Euro liegen. Das klingt erst einmal nach sehr viel Geld, allerdings können bei Versicherungsfällen mit Personenschaden die Kosten sehr schnell gewaltig in die Höhe schießen.

Neben medizinischer Behandlung und therapeutischen Maßnahmen sind möglicherweise Schmerzensgeldzahlungen und eine lebenslange Rente wegen Berufsunfähigkeit für den oder die Geschädigten fällig. In diesen Fällen ist es dann existenzsichernd, wenn man über eine private Haftpflichtversicherung verfügt, die alle Kosten für die von Familienmitgliedern verursachten Schäden begleicht.

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