LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Eine Schenkung widerrufen – geht das?

Elfriede G.: „Mein Sohn ist 2010 im Alter von 48 Jahren gestorben. Ich habe seiner Lebensgefährtin damals 30 000 Euro geschenkt, allerdings ohne Urkunde. Sie hat aber einer Freundin davon erzählt, sodass ich eine Zeugin hätte. Denn jetzt ist mein Erspartes aufgebraucht. Mein Mann und ich haben nur noch unsere kleine Rente und müssen mit 78 noch Nebenjobs machen. Wir könnten jetzt die 30 000 Euro sehr gut brauchen. Kann ich das Geld zurückfordern? Ansonsten brauchen wir bald Unterstützung vom Staat, wenn wir nicht mehr arbeiten können. Die Frau ist jetzt wieder verheiratet und finanziell geht es ihr gut.“

Grundsätzlich sollte man bei einer Schenkung im Schenkungsvertrag regeln, unter welchen Voraussetzungen die Zuwendung widerrufen werden kann. Wenn das nicht geschehen ist, kommen nur gesetzliche Rückabwicklungsvorschriften in Betracht. Ein gesetzlicher Fall ist die Rückforderung wegen Verarmung des

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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