Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Falle eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München am Montag entschieden und einem Kläger nicht Recht gegeben, der einen Sturz auf dem Rückweg vom heimischen WC als Arbeitsunfall geltend mach
Dieser Artikel (ID: 1085052) ist am 06.08.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).